Zweck der Wartezeiten
Mit der Wartezeit soll erreicht werden, dass eventuell zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegende Krankheiten nicht sofort einer Leistungspflicht unterliegen. Das soll verhindern dass nicht erst nach Eintritt eines Versicherungsfalles ein Vertrag abgeschlossen wird. Man unterscheidet zwischen der allgemeinen und der besonderen Wartezeit.