Zweck der Beitragsrückerstattung
Mit der Beitragsrückerstattung soll erreicht werden, dass so genannte "Bagatellrechnungen" nicht zur Erstattung vorgelegt werden. So wird für die Versicherten ein Anreiz gegeben, die Kostenbelege zu sammeln und diese erst dann, wenn der Erstattungsbeitrag die Summe der Beitragsrückerstattung übersteigt. Dadurch müssen weniger Erstattungsanträge bearbeitet werden, was eine Senkung der Verwaltungskosten zur Folge hat.