Wehrdienst
Grundsätzlich haben die Wehrdienstleistenden einen Anspruch auf freie Heilfürsorge durch den Bund. Daher wird für die Dauer des Wehrdienstes kein privater Versicherungsschutz benötigt. Für die Dauer des Wehrdienstes kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen, den zu entrichtenden Beitrag zahlt der Bund. So sichert sich der Versicherte den vollen Versicherungsschutz zu den alten Konditionen auch wenn kein Anspruch auf freie Heilfürsorge mehr besteht. In der Privaten Krankenversicherung muss vor Beginn des Wehrdienstes die Anwartschaftsversicherung beantragt werden, rückwirkend ist das nicht möglich. Weiterhin sollt vom Versicherten ein Antrag beim Bund gestellt werden, dass die Beiträge für die Anwartschaftsversicherung übernommen werden. Spätestens 3 Monate nach Ende der Wehrpflicht läuft die Frist für den Antrag ab.