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Vorsorgeaufwendungen

 

Da Vorsorgeaufwendungen zu den Sonderausgaben zählen, können diese vom Gesamtbetrag der Einkünfte von den Steuern abgezogen werden. Die Beiträge:  der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Haftpflichtversicherung und zu den meisten Lebensversicherungen (zum Beispiel: Risikoversicherung, gemischte Lebensversicherung, Rentenversicherung mit und ohne Kapitalwahlrecht usw.) sind solche Vorsorgeaufwendungen und sind im Rahmen bestimmter Höchstbeträge steuerlich begünstigt.