» Home > Glossare > PKV

Glossare


Vordatierung des Versicherungsbeginns

 

Unerwünscht sind Anträge mit über den Ersten des 2. Folgemonats hinaus vordatierten technischen Versicherungsbeginn. Denn während der Zeit zwischen Abschluss des Versicherungsvertrages und dem technischen Beginn können erhebliche Risikoverschlechterungen eintreten. Ist aber eine Annahmeentscheidung vor Aufgabe eines bereits vorhandenen Versicherungsschutzes nötig oder handelt es sich bei dem Antrag um einen Antrag mit Stellenvorbehalt, so werden Vordatierungen um mehr als sechs Monate zugelassen. Allerdings werden Aufnahmeanträge, deren technischer Beginn um mehr als sechs Monate vordatiert ist nicht angenommen. In solch einem Fall muss innerhalb der Sechs- Monats- Frist vor Vertragsbeginn ein neuer Antrag gestellt werden.