Versicherungssteuer
Das Versicherungssteuergesetz ist die Rechtsgrundlage für die Versicherungssteuer. So unterliegen Versicherungsverträge, welche der privaten Vorsorge zugerechnet werden nicht der Besteuerung. Hierzu zählen unter anderem die Private Krankenversicherung, die Lebensversicherung und die Erwerbs- und Berufsunfähigkeit- Zusatzversicherungsverträge.