» Home > Glossare > PKV

Glossare


Versicherungspflichtige in der GKV

 

Zu den versicherungspflichtigen Personen in der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören:

  • Angestellte, Auszubildende und Arbeiter, welche gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind
  • Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz (Arbeitslose)
  • Landwirte und deren mitarbeitenden Familienangehörigen und Altenteile
  • Publizisten und Künstler
  • Seeleute
  • Personen, welche für die Erwerbstätigkeit in Einrichtungen der Jugendhilfe befähigt sind
  • Teilnehmer an Berufsfördernden Maßnahmen
  • Behinderte, welche in anerkannten Werkstätten tätig sind, sowie Behinderte, die in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen in gewisser Regelmäßigkeit eine Leistung erbringen, die 1/5 der Leistung eines voll erwerbsfähigen Beschäftigten in gleichartiger Beschäftigung entspricht; hierzu zählen auch Dienstleistungen für den Träger der Einrichtung
  • Studenten
  • Arzt im Praktikum
  • Rentner, welche die 9/10 Regelung erfüllen