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Versicherungsmedizinische Risikoprüfung

 

In der Privaten Krankenversicherung wird der Beitrag risikogerecht kalkuliert, das heißt es muss jeder Antrag genau überprüft werden, ob ein normales oder ein erhöhtes Risiko versichert werden muss. Deshalb wird von einer versicherungsmedizinischen Risikoprüfung gesprochen. So hat die Private Krankenversicherung das Recht zu prüfen unter welchen Voraussetzungen sie den Antragsteller bzw. die zu versichernde Person aufnimmt. Litt die zu versichernde Person bereits vor Abschluss des Vertrages an Krankheiten oder Beschwerden und sind diese noch nicht vollständig ausgeheilt, so liegt ein erhöhtes Risiko vor. Da die erhöhten Risiken nicht zum Tarifvertrag, welcher für einen Leistungsbedarf kalkuliert ist, versichert werden können, werden die zu erwartenden Mehrausgaben durch einen Risikozuschlag ausgeglichen. Dieser wird für jede Person individuell berechnet und ist auch in einer zeitlichen Begrenzung möglich. Weiterhin kann ein Leistungsausschluss bestimmten Vorerkrankungen bzw. Behandlungen vereinbart werden. Der Versicherungsschutz kann bei schweren risikoerheblichen Erkrankungen oder beim Zusammentreffen mehrerer erheblicher Risikofaktoren nicht übernommen werden.  Für die versicherungsmedizinische Risikoprüfung sind Tarif, Alter, Geschlecht, Krankheitsbild - medizinisch gesicherte Diagnose, Verlauf der Erkrankungen (Zeitpunkt, Dauer, Folgeerkrankungen), Rezidivgefahr (Rückfälle), Therapie (Häufigkeit, Art und Kosten der Behandlung), Prognose (heilbar?, wann?, in welchem Zeitraum?) von Bedeutung.