Versicherungsantrag
Der Versicherungsnehmer stellt meist auf Vordrucken des Versicherers einen Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages. Um die Wirksamkeit des Versicherungsvertrages zu wahren, muss dieser Antrag vom Versicherungsgeber innerhalb der Antragsbindefrist angenommen werden. Eine vorläufige Deckung kann für den Zeitraum zischen Antragstellung und Wirksamkeit des Versicherungsvertrages gewährt werden. Auch Antragskarten und Coupons gelten als Versicherungsanträge. Um durch Rückfragen eintretenden Zeitverzögerungen zu verhindern, müssen Versicherungsanträge komplett ausgefüllt werden und ohne Zusätze an die Direktion gesandt werden. Für Hinweise ist ein gesondertes Blatt zu verwenden. Vom Versicherungsnehmer sind alle Tatsachen wahrheitsgemäß anzugeben. Geschieht das nicht so hat der Versicherungsgeber die Möglichkeit den Vertrag rückwirkend, das heißt ab Vertragsabschluss aufzuheben. Der Versicherungsvertrag muss weiterhin:
- für beide Parteien gut lesbar sein
- übersichtlich gestaltet sein
- folgende Punkte enthalten: technischer Versicherungsbeginn, voraussichtliche Dauer des Vertrages, Tarife, Beitragshöhe pro Tarif, Bezugsnahme auf geltende AVB, Wissenserklärung, Nachmeldeverpflichtung über bestehende, beantragte oder frühere Krankenversicherung, Belehrung darüber, dass der Vermittler keine verbindlichen Erklärungen geben darf, Entbindung von der Schweigepflicht, Datenschutzerklärung, Unterschrift aller Volljährigen, die mitversichert werden sollen (bei Minderjährigen ist immer die Unterschrift eines Erwachsenen gesetzlichen Vertreters einzuholen, obwohl diese nicht immer wirksam ist)