Überführung bei Tod
Bei einem im Ausland Verstorbenen, werden die Überführungskosten in die Bundesrepublik Deutschland von allen Auslandsreisekrankenversicherung übernommen. Von einigen Gesellschaften wird diese Leistung in der privaten Vollkostenversicherung im Rahmen des Stationärtarifes erstattet.
Die Auslandskrankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung und ist auf den Bedarf während des Aufenthaltes im Ausland zugeschnitten. Durch diese Versicherung wird der Versicherungsschutz der Gesetzlichen sowie Privaten Krankenversicherung während des Aufenthaltes im Ausland erweitert. Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht nur ein sehr eingeschränkter Versicherungsschutz im Ausland.