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Glossare


Tod des Versicherungsnehmers

 

Mit dem Tod des Versicherungsnehmers endet auch das Versicherungsverhältnis. Unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers haben die versicherten Personen jedoch das Recht das jeweilige Versicherungsverhältnis fortzusetzen. Vom Versicherungsnehmer muss die Erklärung innerhalb zweier Monate nach dem Tod dem Versicherungsgeber abgegeben werden.