Technischer Versicherungsbeginn
Mit dem Technischen Versicherungsbeginn wird in der Privaten Krankenversicherung den in der Versicherungspolice eingetragene Versicherungsbeginn bezeichnet. Somit ist der Technische Versicherungsbeginn für die Eintrittsalter- und Beitragsermittlung sowie für die Berechnung der Wartezeiten von Bedeutung. Ab dem Tag des Technischen Versicherungsbeginns ist der Versicherungsnehmer verpflichtet die Prämien zu entrichten.