Tagegeld
Mit dem Tagegeld bzw. dem Krankentagegeld wird ein Verdienstausfall, welcher auf Grund krankheits- oder unfallbedingter Arbeitunfähigkeit eintritt, abgesichert. Somit ist die Krankentagegeldversicherung eine Verdienstausfallversicherung. Bis zu einer Höhe von 100% ihres Nettoeinkommens können Arbeitnehmer ein Tagegeld, für die Zeit nach Ende der Gehaltsfortzahlung versichern. Über eine Zusatzversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung können pflichtversicherte Arbeitnehmer zusätzlich 15 Euro für die Beitragszahlung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung absichern.