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Glossare


Summenversicherung

 

Dem Prinzip der abstrakten Bedarfsdeckung folgt die Summenversicherung. Tritt ein Versicherungsfall ein, so erbringt der Versicherer die vereinbarte festgeschriebene Leistung ganz unabhängig von der Entstehung oder dem Umfang eines verursachten Schadens. Zwischen den Schaden des Versicherungsnehmers und der Leistung des Versicherungsgebers besteht von Seiten des Rechts kein unmittelbarere Zusammenhang. Grundsätzlich nicht anwendbar sind die Vorschriften des WG über die Schadensversicherung. So liegt bei mehrfachen Summenversicherungen von dem Versicherungsnehmer auch keine Doppelversicherung vor. Somit fallen zum Beispiel die Krankenhaustagegeldversicherungen und die Krankentagegeldversicherungen unter die Summenversicherungen.