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Sterbegeld

 

Das Sterbegeld wurde bis 2003 von den gesetzlichen Krankenkassen an den Hinterbliebenen eines gesetzlich Versicherten gezahlt, welcher auch die Bestattungskosten trug. Die Höhe des Sterbegeldes war unterschiedlich und richtete sich danach, ob der Verstorbene selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung war oder ob es sich bei den Verstorbenen um ein Mitglied der Familienversicherung handelte. Mitglieder erhielten ein Sterbegeld in Höhe von 525 Euro und Familienversicherte bekamen 262 Euro. Nur wenn der Verstorbene am Stichtag 1. Januar 1989 bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, bestand auch Anspruch auf Sterbegeld. Somit war das Sterbegeld eine auslaufende Leistung. Das Sterbegeld wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2004 als versicherungsfremde Leistung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen genommen.