Sonderentgelt
Das Sonderentgelt ist eine Entgeltform der Bundespflegesatzverordnung (BPflVO), mit der einzelne und gut abgrenzbare stationäre Behandlungen pauschal vergütet werden können. Sonderentgelte vergüten einzelne Leistungskomplexe eines Behandlungsfalles, wie zum Beispiel: Labor- und Arzneimittelkosten oder Operationskosten. Über zusätzliche Pflegesätze werden alle weiteren Leistungen eines Krankenhauses vergütet. Sämtliche Sonderentgelte und auch Fallpauschalen werden in so genannten Entgeltkatalogen auf Bundesebene zusammengefasst.