Solvabilität
Die Ausstattung mit Eigenmitteln wird mit Solvabiltät bezeichnet. Somit ist unter Solvabilität die von der Zusammensetzung des Versicherungsbestandes abhängige Relation zwischen Beitragseinnahmen und Schäden einerseits und Eigenkapital andererseits zu verstehen. In §53c VAG ist geregelt das Versicherungsunternehmen verpflichtet sind, für die Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge Eigenmittel mindestens in Höhe einer Solvabilitätsspanne zu bilden. Die Spanne der Solvabilität bemisst sich entweder nach den durchschnittlichen Aufwendungen für Versicherungsfälle der letzten drei Geschäftsjahre den so genannten Schadenindex oder nach den jährlichen Beiträgen den Beitragsindex. Ausschlaggebend ist der höhere Index.