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Glossare


Selbstständige

 

In der Regel unterliegen hauptberufliche Selbstständige nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Laut §5 SGB V haben aber Selbständige in landwirtschaftlichen Unternehmen, Künstler und Publizisten die Pflicht in eine gesetzliche Krankenkasse beizutreten. Hier besteht aber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Befreiung von der Versicherungspflicht. Selbstständige welche von der Versicherungspflicht ausgeschlossen sind, können sich daher privat versichern.