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Rückversicherung

 

Eine Rückversicherung ist die Versicherung der Versicherer. Mit der Rückversicherung übertrügt der Erstversicherer einen vertraglich festgelegten Teil seines aus jedem Versicherungsverhältnis zu übernehmenden Risikos an einen anderen Versicherer (Rückversicherer) und zahlt dafür Beiträge. Einen Risikoausgleich verschafft sich der Rückversicherer, indem der die Überrisiken von mehreren Erstversicherern übernimmt. Damit schätzt sich der Erstversicherer vor Gefahren, welche durch sehr hohe Einzelrisiken oder nicht voraus berechenbare Vermögensverluste entstehen können. Der Erstversicherer kann sich aber auch gegen Wagnisse versichern, die auf Grund ihrer Höhe oder ihrer Gefährlichkeit, sonst seine wirtschaftliche Kraft übersteigen.