Rücktransport
Bei einer Erkrankung im Ausland, kann es durchaus notwendig sein das der Erkrankte mit dem Rettungsflugzeug nach Deutschland zurückgeflogen werden muss. Die daraus meist erheblichen Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen. In der Privaten Krankenversicherung werden diese Kosten nur von einzelnen Gesellschaften übernommen. So ist es sinnvoll noch zusätzlich eine Auslandsreiseversicherung abzuschließen.