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Glossare


Risiko

 

In der privaten Krankenversicherung unterscheidet man zwischen dem objektiven Risiko und dem subjektiven Risiko. Das objektive Risiko besteht in der Privaten Krankenversicherung aus: den äußeren Umständen (Lebensalter, Beruf, Geschlecht) und dem Gesundheitszustand (durchgemachte Krankheiten, Operationen, Krankenhaus-, Heilstätten- und Sanatoriumsbehandlungen).  Zu einem großen Teil wird das objektive Risiko durch die Angaben im Antrag erfasst. Unter dem subjektiven Risiko sind die Gefahrenmomente zu verstehen, die vom Verhalten (Ehrlichkeit, Begehrlichkeit) des Versicherungsnehmers abhängen. Das subjektive Risiko hat einen erheblichen Einfluss, denn die Bedarfsprämie kann sich durch eine Vielzahl von ungünstigen subjektiven Risiken erheblich erhöhen. Weiterhin gehört die Einstellung zur Krankheit wie auch die soziale Stellung  zu dem subjektiven Risiko. So sind diese Merkmale vom Versicherungsgeber bei Vertragsabschluss meist nicht erkennbar. Daher sollen Aufnahmerichtlinien die Auswirkungen des subjektiven Risikos begrenzen. Auch Tarife mit Selbstbeteiligung und die Beitragsrückerstattung bei schadenfreien Verlauf dienen zur Eingrenzung des subjektiven Risikos. Heutzutage haben die privaten Krankenversicherungen eigene Methoden zur Begrenzung des subjektiven Risikos.