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Glossare


Restkreditversicherung

 

Die Restkreditversicherung entspricht einer Restschuldversicherung (RSV). Die Restkreditversicherung  ist eine Absicherung für Kredit- und Abzahlungsgeschäfte. Hierfür stehen verschiedene Versicherungstarife zur Auswahl, welche die Begleichung der noch ausstehenden Schulden bei Tod, Unfall oder Krankheit des Kreditnehmers gewährleisten. So stellt die Restkreditversicherung sicher dass auch im Krankheitsfall trotz eines geringeren Einkommens bzw. durch höhere Kosten die Ratenzahlungsverpflichtungen erfüllt werden.