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Psychotherapeut

 

Seit dem 01.01.1999 ist der Beruf des "Psychotherapeuten" durch das Psychotherapeutengesetzt gesetzlich geschätzt. Psychotherapeuten üben die heilkundliche Psychotherapie aus. Nur wer ein abgeschlossenes Medizin-, Psychologie- oder Pädagogikstudium sowie eine anerkannte psychotherapeutische Zusatzausbildung vorweist, darf sich so nennen. Der Gesetzgeber erlaubt neben diesen Berufen nur dem Heilpraktiker bzw. dem Heilpraktiker für Psychotherapie in einer eigenen Praxis mit Menschen zu arbeiten. Die therapeutische Ausbildung und das Bestehen einer Prüfung vor dem Gesundheitsamt sind Voraussetzung.