Probeantrag
Der Probeantrag ist ein nicht verbindlicher Antrag. Solch ein Probeantrag kann gestellt werden, wenn ein Antragsteller aus einen wichtigen Grund (erhebliche Vorerkrankungen) keinen verbindlichen Antrag stellen will. Dieser Antrag ist für Antragsteller wie auch für den Versicherer nicht verbindlich, ist für beide mit keinen Vorteil oder Nachteil verbunden. Kann der Antrag aufgrund der Vorerkrankungen nur mit einem Risikozuschlag angenommen werden, so muss der Antragsteller dieser Vereinbarung schriftlich zustimmen, sonst kommt kein Vertragsabschluss zustande. Bei einem Probeantrag werden die Kosten für die Arztberichte nur übernommen, wenn es auch tatsächlich zu einem Vertrag kommt.