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Praktikanten

 

Praktikanten
Der Begriff "Praktikant" wird auf eine Person angewandt, welche praktische Kenntnisse und Erfahrungen für eine Berufsausbildung, in einem Betrieb, einen Unternehmen, einer Einrichtung oder Verwaltung erwirbt. Mit dem Praktikum sollen Erfahrungen gesammelt werden, mit denen die Ausbildung in einen Hauptberuf vorbereitet, unterstützt und vervollständigt wird. Daher gibt es 3 Arten von Praktikanten
1.    Praktikanten, welche ihr Praktikum an der Hochschule/Fachschule absolvieren.
2.    Praktikanten , welche außerhalb der Hochschule/Fachschule ihr Praktikum absolvieren, aber weiterhin immatrikuliert sind.
3.    Praktikanten, welche ohne eine Bindung an die Hochschule/Fachschule das Praktikum absolvieren.
Auf den Status der Krankenversicherung wirkt sich das wie folgt aus: Nach dem Erscheinungsbild sind Gruppe 1 und 2 Studenten, das bedeutet sie unterliegen der studentischen Krankenversicherungspflicht. Der Versicherungspflicht wie ein Arbeitnehmer, unterliegen die Praktikanten, die nicht an einer Hochschule oder Fachschule immatrikuliert soweit sie aus der berufspraktischen Tätigkeit auch kein Arbeitseinkommen erzielen.