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Glossare


Pflegepflichtversicherung

 

Seit dem 1. Januar 1995 wurde die Pflegepflichtversicherung als 5. Säule der Sozialversicherung geschaffen, somit soll eine Absicherung der gesamten Bevölkerung gegen die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit geschaffen werden. Grundsätzlich wird die Pflegepflichtversicherung oder die Pflegeversicherung bei dem Krankenversicherungsunternehmen abgeschlossen, bei dem der Versicherte auch gegen die allgemeinen Krankenhausleistungen versichert ist. So muss jemand der eine Krankenversicherung abschließt, bei diesen Unternehmen auch eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Die Mitglieder der Gesetzlichen Kranversicherung sind alle pflegepflichtversichert. Mitglieder, welche in der Gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, können das Pflegefallrisiko bei ihrer gesetzlichen als auch bei einer privaten Krankenversicherung abdecken. Genau wie bei der privaten Krankenversicherung werden auch die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung, nach dem Eintrittsalter kalkuliert.