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Ordentliche Kündigung

 

Wenn keiner der zu einen "außerordentlichen Kündigung" berechtigten Gründe vorliegt, so wird von einer "ordentlichen Kündigung" gesprochen. So ist eine ordentliche Kündigung nur zum Ende eines laufenden Versicherungsjahres möglich. Die gesetzlich einzuhaltende Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Das bedeutet es müssen drei volle Monate zwischen den Zugang der Kündigung und dem Ende des Vertrages vergehen. Sollte der letzte Tag der Erklärungsfrist auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen, so ist die Frist der Kündigung auch gewahrt, wenn die Kündigung am nächsten Werktag zugegangen ist. Gründe sind bei einer ordentlichen Kündigung nicht notwendig, so kann sie auch auf einzelne Personen oder Tarife beschränkt werden. Die ordentliche Kündigung sollte vom Versicherungsnehmer per Einschreiben Rückschein an das Versicherungsunternehmen versendet werden.