Ombudsmann
In der Versicherungswirtschaft gibt es seit Oktober 2001 einen Ombudsmann. Dessen Aufgabe besteht in der Schlichtung von Streitfällen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Dadurch soll der gerichtliche Weg vermieden werden. Finanziert wird der neutrale und unabhängige Ombudsmann von der Versicherungswirtschaft. Für die Inanspruchnahme des Ombudsmannes müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen darf das BAV noch nicht eingeschaltet sein und es darf kein Gerichtsverfahren laufen. Bis zu einem Streitwert von 5000 Euro darf der Ombudsmann entscheiden, bei Streitwerten über diesen Streitwert kann der Ombudsmann nur Empfehlungen abgeben. Es gibt zwei Ombudsmänner (mit mehreren Mitarbeitern) Private Kranken- und Pflegeversicherung.