Negativliste Arzneimittel
Als Negativliste wird die Zusammenstellung von unwirtschaftlichen Wirkstoffen bezeichnet. Die Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenkasse ist mit Wirkung ab den 01.07. 1991 ergangen. Diese Verordnung schließt Arzneimittel aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse aus. Als unwirtschaftliche Arzneimittel wurden somit Arzneimittel erklärt, welche für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht die erforderlichen Bestandteile enthalten, deren Wirkung wegen der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden können und Arzneimittel deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist.