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Glossare


Leistungsabrechnung

 

Weist der Versicherungsnehmer den Versicherungsgeber die durch einen Versicherungsfall entstandenen Aufwendungen nach, so erbringt der Versicherer die tariflichen Leistungen. Die Nachweise für solche Aufwendungen sind durch Belege zu erbringen, die folgende Bestandteile enthalten müssen:

 den Namen der behandelnden Person, Angaben zu der angewendeten Gebührenordnung, die genaue Bezeichnung der behandelten Krankheiten, die jeweiligen Gebührensätze und Steigerungssätze sowie das Datum der Erbringung der Leistung.

Für die Erstattung der Aufwendungen müssen die Originalbelege eingereicht werden.