Kur- und Sanatoriumsbehandlung
In der Privaten Krankenversicherung fallen die Kur- und Sanatoriumsbehandlungen grundsätzlich nicht in den Versicherungsschutz, da diese Behandlungsformen der Erhaltung der Gesundheit und nicht der Heilung dienen. Allerdings sind bei einigen Privaten Krankenversicherungen in den Angeboten solche Behandlungsformen mit enthalten. Weiterhin können sie über eine Zusatzversicherung mit in den Leistungskatalog aufgenommen werden.