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Künstler

 

Selbstständige Künstler und Publizisten sind genau wie Arbeitnehmer renten- und krankenversicherungspflichtig. Dies ist im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG vom 01.01.83) geregelt. Somit müssen sich Künstler und Publizisten mit dem halben Beitragssatz an der Sozialversicherung beteiligen.  Die Künstler-Sozialkasse leistet die andere Hälfte, die zu einem sechstel aus dem Bund und zu einem drittel aus den Einrichtungen finanziert wird. Die Höhe des Beitragssatzes liegt bei der Hälfte des Beitragssatzes aller Kassen. Unter gewissen Bedingungen ist es für Künstler möglich die Befreiung von der Versicherungspflicht zu beantragen. Diese Befreiung kann frühestens 5 Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.