» Home > Glossare > PKV

Glossare


Krankenhaustagegeldversicherung

 

Wird in der privaten Krankenversicherung eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen, so wird dem Versicherungsnehmer bei medizinisch notwendiger klinisch-stationärer Behandlung für die Dauer des Aufenthaltes in einem Krankenhaus ein Tagegeld gezahlt. Vom jeweiligen Tarif ist die Höhe des Tagessatzes abhängig. Im Gegensatz zur Krankheitskostenvollversicherung werden diese Leistungen ohne Kostennachweis gezahlt, hierfür reicht die Bescheinigung des Krankenhauses über die Aufenthaltsdauer und die Diagnose. Die Krankenhaustagegeldversicherung deckt zusätzlich entstandene Kosten ab, wie zum Beispiel: die Ersatzkraft für den Haushalt, erhöhte Aufwendungen für auswärtige Krankenhausbesuche oder auch den Stellvertreter im Betrieb.  Für Eltern ein wichtiger Grund für den Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung ist das Rooming-in. Hier können Eltern gegen einen Tagessatz während der stationären Behandlung ihres Kindes (bis zum vollendeten 8. Lebensjahr) im Krankenhaus wohnen. Diese Kosten lassen sich über die Krankenhaustagegeldversicherung abdecken. Wird aus medizinischen Gründen eine Mitaufnahme erforderlich, so sind die Kosten bereits mit der Vergütung für die allgemeinen Krankenhausleistungen abgegolten. Bei solch einem fall, wird vom Krankenhaus keine gesonderte Tagespauschale berechnet.