Karenzzeit
Mit Karenzzeit wird die Zeit bezeichnet, welche zwischen dem Tag der ersten ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und dem Tag des Leistungsbeginns in der Krankentagegeldversicherung liegt. Vom Versicherer besteht während der Karenztage keine Leistungspflicht. In der Regel haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall einen mindestens sechswöchigen Lohn- oder Gehaltsfortzahlungsanspruch. Deshalb sind für diese Personengruppen ausschließlich Tagegeldtarife mit mindestens 42 Karenztagen versicherbar. Die Karenzzeit darf bei Arbeitnehmern nicht kürzer als der Lohnfortzahlungsanspruch aus dem Arbeitsverhältnis sein. Zur Absicherung des Verdienstausfalls dient das Tagegeld bei Selbstständigen oder Freiberuflern. Daher wird hier meist eine sehr kurze Karenzzeit gewählt.