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Glossare


Heilmittel

 

Anwendungen der physikalischen Medizin wie zum Beispiel Massagen, Ergotherapien- und Krankengymnastik, Bäder, Bestrahlungen und Inhalationen gelten als Heilmittel. In der Privaten Krankenversicherung müssen die Heilmittel vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet werden. Werden diese Heilmittel von der Schulmedizin überwiegend anerkannt bzw. handelt es sich um Mittel der "Alternativmedizin" die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben, so werden den Versicherten die Kosten von der Versicherung erstattet. In der Regel werden die gezahlten Preise erstattet. Für Brillen und Kontaktlinsenenthalten enthalten die jeweiligen Tarife genaue Regelungen darüber, bis zu welchem Höchstpreis die Kosten übernommen werden. Nicht erstattungsfähig sind Heilapparate (Massagegeräte, Heizkissen, Bestrahlungslampen). Grundsätzlich aber besteht ein tariflicher Leistungsanspruch.