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Heilfürsorge

 

Bei der Heilfürsorge handelt es sich um eine Krankenversicherung, welche eine 100%ige Fürsorgepflicht der Dienstherren (dem Staat) ist. Auf diese Art von Heilfürsorge in der auch eine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung inbegriffen ist haben Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit einen Anspruch. Derselbe Anspruch gilt für die Zeit des Wehrdienstes. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, das der Anspruch auf Heilfürsorge Vorrang vor dem Anspruch auf Gewährung von Beihilfen hat. Im Rahmen der Beihilfevorschriften sind Aufwendungen, welche über die freie Heilfürsorge hinausgehen beihilfefähig. Für die zu berücksichtigungsfähigen Angehörigen bleibt die Beihilfeberechtigung durch die freie Heilfürsorge für den Beamten bzw. den Soldaten unberührt. Damit erhält der Beamte oder Soldat mit freier Heilfürsorge dieselben Beihilfen wie alle anderen Beihilfeberechtigten für seine beihilfeberechtigten Angehörigen. So können sich die Angehörigen unter Inanspruchnahme der Beihilfe entweder privat oder gesetzlich versichern lassen. Bei der Gesetzlichen Krankenkasse ist der Beitragssatz für den Heilfürsorgeberechtigten vermindert, da er selbst keine Kassenleistung in Anspruch nimmt sonder nur die Familienversicherung durchführen lässt. Nach der Pensionierung erhalten Heilfürsorgeberechtigte ebenso wie Beamte Beihilfe für sich selbst.