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Haushaltshilfe

 

In der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen eine zeitlich begrenzte Haushaltshilfe. Diese Voraussetzungen sind wie folgt festgelegt:
Der Versicherte erhält eine Haushaltshilfe während einer Vorsorgekur, für  die Dauer einer stationären Behandlung, während einer Reha- Maßnahme, während einer Müttergenesungskur sowie bei häuslicher Krankenpflege. Des Weiteren muss in dem Haushalt, für welchen die Haushaltshilfe beantragt ist, ein Kind leben das, das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder ein Kind, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
In der Privaten Krankenversicherung ist die Finanzierung einer Haushaltshilfe durch den Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung möglich, hier ist der Leistungsumfang an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.