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Gemischte Krankenkasse

 

Krankenhäuser, die sowohl medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung, als auch Kuren- bzw. Sanatoriumsbehandlungen oder auch Rekonvaleszenten durchführen werden als gemischte Krankenanstalten bezeichnet. Wenn eine Behandlung in einer gemischten Krankenanstalt durchgeführt werden soll, so ist vor Behandlungsbeginn unbedingt von der jeweiligen privaten Krankenversicherung eine Kostenzusage einzuholen. Denn nur wenn der Versicherungsgeber die tariflichen Leistungen zusagt, besteht Leistungspflicht (§4 Abs. 5 MB/KK). Dieser Meldung sollte, wenn möglich, ein ärztlicher Befund beiliegen. Von den gemischten Krankenanstalten werden folgende Behandlungen durchgeführt:

  • medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen
  • Kuren
  • Sanatoriumsbehandlungen
  • Rekonvaleszentenbehandlung


Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer freie Wahl unter allen Krankenhäusern.