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Formeller Versicherungsbeginn

 

Mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages beginnt in der privaten Krankenversicherung der Versicherungsschutz. Dieser Versicherungsbeginn beginnt mit dem im Versicherungsantrag bestimmten Versicherungsbeginn oder nach Ablauf der Wartezeit. Für den Beginn des Versicherungsschutzes gibt es in der privaten Krankenversicherung drei Termine. Das wären der technische Beginn, der formelle Beginn und der materielle Beginn. Der Formelle Versicherungsbeginn beinhaltet die Zustellung des Versicherungsscheines. Zu diesem Zeitpunkt wird der Vertrag geschlossen, also das Zustandekommen des Versicherungsvertrages im Rechtssinne durch Antrag und Annahme. Der Antragsteller hat die Pflicht bis zu diesem Zeitpunkt alle Veränderungen des Gesundheitszustandes sowie alle ärztlichen Behandlungen nachzumelden. Die Bindefrist von sechs Wochen wird bis zu dem formellen Beginn angerechnet.