Fallpauschale
Für die Honorierung von vertragsärztlichen Leistungen gibt es Fallpauschalen, diese Fallpauschalen sind eine Vergütung, die pro Behandlungsfall pauschal gezahlt werden, mit solch einer Vergütung sind alle ärztlichen Leistungen abschließend honoriert, unabhängig von Art und Menge der tatsächlich erbrachten Leistungen. Soll die Gesamtvergütung bei Fallpauschalen errechnet werden, so wird die Zahl der Behandlungsfälle mit dem Pauschbetrag multipliziert. Das Morbiditätsrisiko sowie die daraus entstehenden finanziellen Folgen der Mitgliederentwicklung, tragen bei diesem Vergütungssystem die Krankenkassen. Das Mengenrisiko, den Mehr- oder Minderaufwand pro Behandlungsfall, wird von den Ärzten getragen.