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Glossare


Fahrtkosten

 

Die Kosten für Fahrten im Krankenwagen und im Notfall- Rettungsdienst werden von der privaten Krankenkasse im tariflich vereinbarten Umfang gezahlt. In der Regel erfolgen die Fahrten zum oder vom nächstgelegenen Krankenhaus, meist  bis zu 100 km, ohne Selbstbeteiligung. Auch bei einer  medizinisch, notwendigen Krankenfahrt zum nächsten Arzt ist keine Zuzahlung notwendig. Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden auch tarifliche Leistungen erbracht, wenn ein ärztlich angeordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland notwendig ist. Hier darf es sich allerdings nicht um zusätzliche Kosten, wie zum Beispiel eine Umbuchung vom normalen Rückflug handeln.