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Glossare


Entziehungsmaßnahmen

 

Für Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung besteht in der Regel kein Leistungsanspruch für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Kuren. In der heutigen Zeit werden nur noch Entziehungsmaßnahmen von der Erstattung ausgeschlossen, das bedeutet das unmittelbare Krankheits- und Unfallfolgen einer Sucht in dem Versicherungsschutz (MB/KK66) eingeschlossen sind.