Entbindung von der Schweigepflicht
Ein Teil des Versicherungsantrages enthält die Schweigepflicht- Entbindungsklausel. Diese Klausel enthält die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht. Das gibt den Versicherungsgeber die Möglichkeit sich über den gesundheitlichen Zustand des Antragstellers zu informieren. Das betrifft Vorerkrankungen im Rahmen der Risikoprüfung genauso wie die Todesursache des Versicherungsnehmers im Leistungsfall. In einigen Fällen erstreckt sich die Entbindungs- Klausel auf staatsanwaltliche Ermittlungsakten. Ein Versicherungsantrag wird ohne Entbindung der Schweigepflicht nicht entgegen genommen. Das bedeutet das jeder Antragsteller und die volljährige Person, die zu versichern sind, die private Krankenversicherung von der Schweigepflicht entbinden.