» Home > Glossare > PKV

Glossare


Ende der Versicherungspflicht

 

In der gesetzlichen Krankenversicherung endet die Versicherungspflicht eines Arbeitnehmers mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchen sein Arbeitsentgelt die Jahresentgeltgrenze überschreitet. Für ein Ende der Versicherungspflicht, muss auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres geltende Beitragsbemessungsgrenze überschritten sein. Die Jahresarbeitentgeltgrenze beträgt in der Rentenversicherung 75 Prozent. Zu dem gesamten Jahreseinkommen gehören auch regelmäßige Sonderzahlungen, wie zum Beispiel das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn ein arbeitsvertraglicher Rechtsanspruch darauf besteht. Eine regelmäßige Ermittlung des Arbeitsentgeltes ist deshalb für die Prüfung der Versicherungsfreiheit sehr wichtig. Die Versicherungspflicht endet demzufolge bei überschreiten der Jahresentgeltgrenze sowie dem Beginn einer hauptberuflichen Selbstständigkeit. Bei Beginn der Selbstständigkeit hat der Versicherte die Wahl, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln.