Eintrittsalter
In der privaten Krankenversicherung ist die Beitragshöhe der gesamten Laufzeit abhängig vom Eintrittsalter. Und dieses wird mit der Differenz zwischen Eintrittsjahr und Geburtenjahr errechnet. Die Ausnahme bilden hier Kinder und Jugendliche, denn hier gibt es kein Einzel- sondern ein Gruppenalter 0 - 16 und 17 - 20 Jahre. Der Beitrag für das Alter ab 21 gilt nach Vollendung des 20. Lebensjahres mit Beginn des neuen Kalenderjahres. Das Alter für den ersten Erwachsenenbeitrag und die Gruppenalter sind je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich.