Beitragsrückerstattung
In der privaten Krankenversicherung unterscheidet man zwischen der erfolgsabhängigen und der erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung. Wenn auf Grund zu vorsichtigerer Kalkulation oder einen günstig verlaufenden Schadensfall ein Überschuss erzielt wird, so ist es möglich dass die private Krankenversicherung an ihre Mitglieder eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung leistet. Für eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung ist allerdings die Erlaubnis der Bundesaufsichtsbehörde notwendig. Werden von einem Versicherten Leistungen nicht in Anspruch genommen, so kann die private Krankenversicherung eine erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung geben. Solch eine Beitragsrückerstattung kann in Form; von monatlichen oder jährlichen Barauszahlungen, als einmalige Beitragssenkung oder für Versicherte die keinerlei der vereinbarten Leistungen in Anspruch genommen als dauerhafte Beitragssenkung; vorgenommen werden. Von vielen privaten Krankenversicherungen wird in den Tarifen, eine Beitragsrückerstattung von geleisteten Beiträgen mit angeboten.