Beitragsgrundlage
Die meisten Kassen legen für Ehepartner ohne eigenes Einkommen, deren Partner einer privaten Krankenversicherung angehören die Hälfte der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Beitragsberechnung zu Grunde. 1/3 der monatlichen Bezugsgröße wird für Kinder herangezogen.