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Beitragsbemessungsgrenze

 

Mit der Beitragsbemessungsgrenze wird die Höhe des Einkommens angegeben bis zu welcher die prozentual eingeforderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Die jeweilige Höhe des Beitrages ist abhängig von der jeweiligen Höhe des Beitragsatzes. Liegt der Verdienst über dieser Beitragsbemessungsgrenze, so wird kein Beitrag mehr abgezogen. Die Beitragsbemessungsgrenze hat demzufolge nichts mit der privaten Krankenversicherung zu tun, sie ist nur für gesetzlich und freiwillig Versicherte von Wichtigkeit.