Beihilfekonformer Standarttarif
Für Beamte gibt es in der privaten Krankenversicherung Standarttarife, diese Tarife nennt man beihilfekonformer Standardtarif. Dieser Tarif ist ganz speziell für Beamte und deren Angehörige ausgerichtet. Denn hier zahlt der Dienstherr jeweils einen bestimmten Betrag der Krankheitskosten. Wenn von dem Dienstherren in Form von Beihilfe zum Beispiel 50 Prozent der Krankenkosten übernommen werden, dann muss nur ein Versicherungsschutz abgeschlossen werden, welcher die restlichen 50 Prozent der Krankheitskosten aufhängt, welche nicht von den Dienstherren übernommen werden. Ganz präzise aus dem Prozentsatz der nicht von den Dienstherren abgedeckten Krankheitskosten, ergibt sich der Umfang des Versicherungsschutzes im beihilfekonformen Standarttarif.