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Glossare


Beginnverlegung

 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Beginn des Vertrages verlegt werden. Solch eine Besonderheit ist erlaubt, wenn der Kündigungstermin zum Übertritt der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung versäumt wurde. In Einzelfällen wird der bevorzugte Termin des Antragstellers angenommen, wenn dadurch ein niedriger Beitrag maßgebend ist.  Solch eine Regelung ist im Normalfall aber unerwünscht auch ein rückwirkender Versicherungsschutz kann nicht geltend gemacht werden. Bis zu sechs Monate ist eine Beginnverlegung möglich.